MANFRED GETZMANN
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Manfred Getzmann ist auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen vor allem im Bereich des Jugend- und Betäubungsmittelstrafrechts sowie in Fragen von Schuldfähigkeiten, vor allem im Hinblick auf die Unterbringungen in psychiatrischen Anstalten.
- geboren 1958;
- Abitur 1979 in Seesen/Harz;
- ab 1979 Studium der einstufigen Juristenausbildung;
- 1985 Staatsexamen;
- 1985 Zulassung als Hanseatischer Rechtsanwalt;
- 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für Wirtschaft und Politik;
- bis heute: Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht.
Rechtsanwalt Manfred Getzmann wurde 1958 in Niedersachsen geboren und machte sein Abitur 1979 in Seesen (Harz) am Jacobson-Gymnasium.
1979 absolvierte er erfolgreich die einstufige Juristenausbildung in Hamburg, ein Reformstudiengang. Für das Studium erhielt Getzmann als Stipendiat Unterstützung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung und wurde bereits 1985 als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Jahre 1986 arbeitete er zunächst als Mitarbeiter der Hochschule für Wirtschaft und Politik im Bereich des Arbeitskampfrechts sowie der rechtlichen Strukturierung von alternativen Projekten. Seit seiner Zulassung ist Rechtsanwalt Getzmann als Strafverteidiger tätig und deckt dabei sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt vor allem im Bereich des Jugend- und Betäubungsmittelstrafrechts. Ein weiterer Schwerpunkt hat sich in den letzten zwanzig Jahren im Bereich der Frage von Schuldfähigkeiten, vor allem im Hinblick auf die Unterbringungen in psychiatrischen Anstalten (Einweisungen gemäß § 63, 64 StGB), herausgebildet.
Neben seinen Tätigkeiten als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Getzmann seit den achtziger Jahren diverse Wohn- und Bauwagenprojekte sowie einige Musikklubs in Hamburg rechtlich begleitet.
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